Machetenangriff eines Syrers verlangt nach Konsequenzen
- 30. Sept. 2024
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Der neuerliche brutale Machetenangriff eines Syrers, begleitet von gezielten Brandstiftungen, dürfte den Ruf der Stadt Essen als Messer-Hotspot weiter befeuern. Über 30 zum Teil Schwerverletzte sind das Ergebnis einer weiteren Gewalttat aus der Gruppe der syrischen Zuwanderer.
Der Bürger stellt sich die berechtigte Frage, wie lange die Politik diese ausufernde Gewaltentwicklung noch hinnehmen will. Es reicht nicht mehr aus, von verantwortlicher Seite zu hören, was alles wegen geltender Gesetzeslagen nicht geht. Dabei sollte man die Maßnahmen anwenden, die jetzt schon gesetzlich möglich sind.
So kann man gemäß Grundgesetz Art. 16 a die Einreise von Asylbewerbern über andere EU-Länder verweigern. Hier wären Bund und Länder gefragt. Im Juli 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Münster einem Syrer das generelle Recht auf subsidiären Schutz in Deutschland verweigert, weil es die dortige Sicherheitslage als nicht mehr bedrohlich erachtet. Mit diesem Urteil ergäbe sich ein weiteres Mittel der Flüchtlingsrückführung, zumindest für Migranten, die schon jetzt entsprechende Voraussetzungen nicht erfüllen.
Die AfD-Ratsfraktion in Essen hat dazu in der letzten Ratssitzung einen Antrag auf Überprüfung des bestehenden Schutzstatus von Syrern in Essen gestellt. Leider wurde der Antrag von der Mehrheit des Rates abgelehnt. Es drängt sich die Schlussfolgerung auf, dass ein konsequentes Handeln seitens der Politik dazu nicht zu erwarten ist.


